Ergotherapie - Verordnungsbeispiel
Bei der Ergotherapie sind vor allem die Einschränkungen von Fähigkeiten als Folge bestimmter Funktionsstörungen verordnungsbegründend.
Bei diesem Beispiel wurde noch folgenden Aspekten Rechnung getragen: Bei motorisch-funktionellen Behandlungen ist häufig eine erhöhte Therapiefrequenz sinnvoll. Da synergistisch wirkend, wurde die "Thermische Anwendung" als ergänzendes Heilmittel rezeptiert. Ein Therapiebericht zum Ende der Behandlungsserie wird gewünscht.
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