Rahmenempfehlungen Heilmittelerbringer
Das Verhältnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu den Leistungserbringern für Heilmittel ist entsprechend §125 SGB V durch Rahmenempfehlungen zwischen den Heilmittelerbringern und der GKV zu regeln.
Die Rahmenempfehlungen sind Grundlage der Vertragsverhandlungen auf Landesebene.
Diese Rahmenempfehlungen wurden zwischen den Berufsverbänden der Heilmittelerbringer und der GKV verhandelt.
In den Rahmenempfehlungen sollen insbesondere folgende Punkte geregelt werden:
1. Inhalt der einzelnen Heilmittel einschließlich Umfang und Häufigkeit ihrer Anwendungen im Regelfall sowie deren Regelbehandlungszeit,
2. Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die die Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der Behandlungsergebnisse umfassen,
3. Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des Heilmittelerbringers mit dem verordnenden Vertragsarzt,
4. Maßnahmen der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und deren Prüfung und
5. Vorgaben für Vergütungsstrukturen.
Weitere Informationen und die Download-Möglichkeit der aktuellen Rahmenempfehlungen finden Sie auf der Homepage des "Gemeinsamen Bundesausschusses". |