Verordnungsvordrucke
Für die Verordnung von Heilmitteln bestehen spezielle Vordrucke.
Vom Arzt ist nur die Vorderseite auszufüllen.
Auf der Rückseite dieses Blatts unterschreibt der Patient/Versicherte den Erhalt der Leistung. Auf dieser Seite ist auch ein Bereich vorgesehen, in dem die Krankenkasse eine Verordnung außerhalb des Regelfalls genehmigen kann.
Für die Verordnung von Maßnahmen der
- Physikalischen Therapie
- Stimm-, Sprech-, und Sprachtherapie
- Ergotherapie
sind jeweils eigene Verordnungsvordrucke zu verwenden.
Abbildungen der Vordrucke finden Sie unter der Rubrik "Hinweise zur Verordnung". |